Immer wieder werden wir von unseren Landsleuten zu dem Thema Landsmannschaft und Heimatortsgemeinschaft angesprochen. Für viele unserer Landsleute sind diese Organisationen das Gleiche. Aufgrund dieser Annahme ergeben sich oft Missverständnisse.
Der Landsmannschaft der Banater Schwaben ist ein eingetragener Verein mit Sitz in München. Die Bundesgeschäftsstelle mit Redaktion der „Banater Post“ befindet sich in der Karwendelstraße 32, 81369 München. Hauptaufgabe des Verbandes ist die Vertretung der gemeinsamen Anliegen der Deutschen aus dem Banat im In- und Ausland. Mitglied der Landsmannschaft kann laut Satzung jeder Deutsche aus dem Banat und dessen Nachkomme werden, soweit er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft steht auch jedem anderen Deutschen offen, der bereit ist, den Verein bei der Verfolgung seiner Ziele zu unterstützen. Bei einer Familie zählt als ordentliches Mitglied der Landsmannschaft nur die Person, auf deren Namen die Mitgliedschaft und Beitragszahlung läuft. In jeder Familie, in der bereits ein ordentliches Mitglied der Landsmannschaft ist, können auch weitere Familienangehörige wie Ehefrau/ Ehemann sowie Kinder ab 18 Jahren ordentliche Mitglieder werden.
Die Mitgliedschaft setzt eine schriftliche Beitrittserklärung voraus und beinhaltet den Bezug der Vereinszeitung „Banater Post“. Der Mitgliedsbeitrag für ein Hauptmitglied der Landsmannschaft beträgt zurzeit 52 Euro, Familienmitglieder zahlen 12 Euro jährlich, ohne einen eigenen Anspruch auf den Bezug der „Banater Post“ zu haben.
In der Verbandszeitung werden seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung nur mehr Geburtstage und Todesfälle von ordentlichen Mitgliedern, also von Haupt-und Familienmitgliedern veröffentlicht, sofern diese einer Veröffentlichung ihrer Daten schriftlich zugestimmt haben. Sterbefälle müssen der Bundesgeschäftsstelle gemeldet werden.
Die Veröffentlichung von privaten, bezahlten Anzeigen ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden. Das heißt, jeder kann in der „Banater Post“ Geburtstags-, Hochzeits- und Traueranzeigen inserieren.
Heimatortsgemeinschaften sind auf den Heimatort in Rumänien bezogene Vereinigungen, in denen sich die Landsleute des betreffenden Ortes, also Neuarad in unserem Falle, zusammenschließen. Die· HOG Neuarad arbeitet nach der Satzung der Landsmannschaft der Banater Schwaben. Durch die Veranstaltung von Heimatortstreffen und Wallfahrten wie auch durch die jährliche Herausgabe eines Heimatblattes möchte sie zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft, zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls und zur Pflege von Traditionen und Brauchtum beitragen.
Um ihre Aufgaben wahrzunehmen, ist die HOG auf freiwillige Spenden der Landsleute angewiesen. Die meisten Empfänger des Heimatblattes überweisen ihren Beitrag über den beigelegten Zahlschein. Die Spender werden im Heimatblatt aufgeführt, sofern Name und Wohnort auf der Banküberweisung angegeben werden. Falls die Veröffentlichung der Sterbedaten von Angehörigen im Heimatblatt erwünscht ist, aber auch um unsere Kartei aktuell zu halten, bitten wir um eine zeitnahe Mitteilung des Todesfalls an ein Mitglied unseres HOG-Vorstands unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und -ortes sowie des Sterbedatums und -ortes. Auch in anderen Angelegenheiten können sich unsere Landsleute an den Vorstand wenden:
E-Mail: hog-neuarad@online.de
oder Tel. 0841 / 75824
Der Vorstand